Kommunalwahlen am 8. März 2026
Informationen zur Briefwahl



Online-Antrag (noch nicht aktiviert)
Ab dem 26. Januar 2026 können Sie hier Ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen beantragen.

Achtung:
Wegen einer Änderung von Artikel 24 Absatz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung dürfen die Briefwahlunterlagen erst ab 16. Februar 2026 ausgestellt werden.


Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung zu den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlwahlen am 8. März 2026
Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration



Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Wahlamt:

Ihr Wahlamt-Team